Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für alle in Europa tätigen Unternehmen, Selbstständige und Vereine, die mit personenbezogenen Daten umgehen.
Dazu gehören beispielsweise auch Arztpraxen und Anwaltskanzleien. Damit geht die rechtliche Verpflichtung einher, die Bestimmungen der DSGVO umzusetzen, ansonsten drohen den Betroffenen empfindliche Abmahngebühren oder Geldbußen.
Die Verpflichtungen der DSGVO beziehen sich auf die richtige Erhebung, Aufbewahrung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftstätigkeiten. Damit verbunden ist künftig u.a. die dokumentarische Nachweispflicht, d.h. Unternehmen, Selbstständige oder Vereine müssen auf Verlangen der Aufsichtsbehörden den korrekten Umgang mit diesen Daten schriftlich nachweisen können. Dies umfasst u.a. detaillierte Verzeichnisse der erhobenen Daten mit genauen Angaben zu Änderungsnachverfolgungen und Löschfristen. Inbegriffen ist dabei auch die Pflicht, eine professionelle IT-Sicherheit zu gewährleisten, die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten sicherstellt.
Diese neuen rechtlichen Verpflichtungen stellen für betroffene Unternehmen, Selbstständige und Vereine eine große Herausforderung und einen nicht zu unterschätzenden Aufwand dar. Empfehlenswert ist deshalb eine frühzeitige professionelle Beratung und Umsetzung dieser Vorgaben durch Experten.
IT Gade beschäftigt sich intensiv mit den Themen Datenschutz und IT-Sicherheit und unterstützt seine Kunden in den verschiedensten Branchen. Von kleinen und mittelständischen Unternehmen, über Selbstständige und Freiberufler bis zu Vereinen bieten wir jedem Kunden maßgeschneiderte Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der DSGVO-Richtlinien.
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